kurz und knapp

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In eigener Sache - Preisanpassung 2023

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation in Europa und dem Rest der Welt sind auch wir mit Mehrkosten unserer Lieferanten betroffen. So werden beziehungsweise wurden bereits diverse Verbrauchsmaterialien, Softwarelizenzen und Wartungsverträge teurer. Daneben sind auch die Datensicherungs- und Stromkosten gestiegen.

Bisher haben wir versucht die Mehrkosten durch Einsparungs- und Effizienzmassnahmen abzufedern. Dies ist uns zu einem grossen Stück gelungen, alle Mehrkosten lassen sich aber nicht innerbetrieblich kompensieren.

Nun wäre es ein leichtes gewesen, entsprechend unsere Leistungen zu reduzieren. Dies kam für uns aber zu keinem Zeitpunkt in Frage. Deshalb müssen wir nach mehreren Jahren mit unveränderten Preisen nun einen Teil der Mehrkosten durch eine Preiserhöhung für alle abgeschlossenen Verträge auf den 01.01.2023 anpassen.

Als Gegenleistung können Sie weiterhin auf ein motiviertes Team von Mitarbeitern für Ihre Betreuung zählen das auch in Zukunft gerne für Sie zur Verfügung steht.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Kundentreue.

 

 

 
 

E-Mobility und Ausbau der Ladeinfrastruktur

Per 01.01.2022 werden im Kanton Luzern Fördergelder für die Installation von Ladeinfrastrukturen in Einstellhallen von Mehrfamilienhäusern ausbezahlt. Es gibt einige Vorgaben zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu finden Sie in den untenstehenden Dokumenten:

faq_web_foerderprogramm_ladestationen_v1.pdf

grafik_ausbaustufen.pdf

 
 

Benutzerverhalten während der Heizperiode

Was kann ich tun, damit es in meiner Wohnung behaglich warm ist und ich mich auch bei der nächste Heizkostenabrechnung nicht unwohl fühle?

Neues Energiegesetz ab 2019 (MuKEn) – kurz und knapp.

Das Luzerner Energiegesetz sieht unter anderem diese Anpassungen vor:

Für neue Wohn- und Verwaltungsgebäude muss ein Energieausweis (GEAK) erstellt werden. Dieser zeigt den Energieverbrauch des Gebäudes.
Bestehende, aus energetischer Sicht schlechte Wohnbauten müssen beim Ersatz der Heizungen so ausgerüstet werden, dass wenigstens 10 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbarer Energie gespiesen wird.
Zentrale elektrische Heizungen mit Wasserverteilsystem und Elektroboiler müssen innert 15 Jahren ersetzt werden.

Energiesparmassnahmen, was kann ich beitragen?

Man liesst es überall in den Medien. Im kommenden Winter könnte es zu einer Energieknappheit kommen. Dies kann sämtliche Energieträger wie Erdöl, Gas oder Elektrizität betreffen. Haben Sie sich auch schon gefragt was Sie als Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten können? Wir haben Ihnen ein paar Tipps in Bezug auf die Wohnung.

ein-paar-tipps-um-energie-zu-sparen.pdf

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Förderprogramm Erneuerbare Energien 2021 im Kanton Luzern


Die bestehenden Förderprogramme für das aktuelle Jahr finden Sie unter:

https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme

Übrigens, haben Sie bei Ihrer Wohngemeinde schon nachgefragt? Es gibt Gemeinden die unabhängig vom Kanton eigene Förderprogramme betreiben.

 

 

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Steuern: Liegenschaftsunterhalt / Steuerabzüge

Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmass-nahmen sowie Rückbaukosten können ab 1.1.2023 bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden, näheres finden Sie hier: steuerpraxis202210abzugenergieundumweltschutzmassnahmestg.pdf

Ab Steuerperiode 2018 abzugsberechtigte Kosten finden Sie hier: