kurz und knapp

Werterhalt der Liegenschaft

Wer kennt es nicht. Fassaden und andere Liegenschaftsbauteile die der Witterung ausgesetzt sind können, je nach Lage, durchAlgen- und Moos befallen werden. Dies ist nicht nur unschön sondern es kann auch längerfristig negative Auswirkungen auf die Gebäudeteile haben. Doch es gibt Lösungen hierzu wie die Bilder zeigen. Wir haben die Kontakte zu den Spezialisten.

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In eigener Sache - Preisanpassung 2023

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation in Europa und dem Rest der Welt sind auch wir mit Mehrkosten unserer Lieferanten betroffen. So werden beziehungsweise wurden bereits diverse Verbrauchsmaterialien, Softwarelizenzen und Wartungsverträge teurer. Daneben sind auch die Datensicherungs- und Stromkosten gestiegen.

Bisher haben wir versucht die Mehrkosten durch Einsparungs- und Effizienzmassnahmen abzufedern. Dies ist uns zu einem grossen Stück gelungen, alle Mehrkosten lassen sich aber nicht innerbetrieblich kompensieren.

Nun wäre es ein leichtes gewesen, entsprechend unsere Leistungen zu reduzieren. Dies kam für uns aber zu keinem Zeitpunkt in Frage. Deshalb müssen wir nach mehreren Jahren mit unveränderten Preisen nun einen Teil der Mehrkosten durch eine Preiserhöhung für alle abgeschlossenen Verträge auf den 01.01.2023 anpassen.

Als Gegenleistung können Sie weiterhin auf ein motiviertes Team von Mitarbeitern für Ihre Betreuung zählen das auch in Zukunft gerne für Sie zur Verfügung steht.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Kundentreue.

 

 

 
 

E-Mobility und Ausbau der Ladeinfrastruktur

Seit 01.01.2022 werden im Kanton Luzern Fördergelder für die Installation von Ladeinfrastrukturen in Einstellhallen von Mehrfamilienhäusern ausbezahlt. Das Programm läuft per Ende 2024 aus.

 

 

 
 
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Förderprogramm Erneuerbare Energien 2024 im Kanton Luzern


Die bestehenden Förderprogramme für das aktuelle Jahr finden Sie unter:

https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme

oder hier:

https://www.energiefranken.ch/de

Übrigens, haben Sie bei Ihrer Wohngemeinde schon nachgefragt? Es gibt Gemeinden die unabhängig vom Kanton eigene Förderprogramme betreiben.

 

 

 

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Steuern: Liegenschaftsunterhalt / Steuerabzüge

Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmass-nahmen sowie Rückbaukosten können ab 1.1.2023 bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden, näheres finden Sie hier: steuerpraxis202210abzugenergieundumweltschutzmassnahmestg.pdf