Per 01.01.2022 werden im Kanton Luzern Fördergelder für die Installation von Ladeinfrastrukturen in Einstellhallen von Mehrfamilienhäusern ausbezahlt. Es gibt einige Vorgaben zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu finden Sie in den untenstehenden Dokumenten: |
Das Luzerner Energiegesetz sieht unter anderem diese Anpassungen vor:
methanol-energiequelle-der-zukunft.pdf
oder auch unter:
Die bestehenden Förderprogramme für das aktuelle Jahr finden Sie unter:
https://uwe.lu.ch/themen/energie/foerderprogramme
Übrigens, haben Sie bei Ihrer Wohngemeinde schon nachgefragt? Es gibt Gemeinden die unabhängig vom Kanton eigene Förderprogramme betreiben.
Ab Steuerperiode 2018 abzugsberechtigte Kosten finden Sie hier: